Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2015 - 1 C 10631/14.OVG |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1 Abs 3 S 1 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 136 BauGB, § 9 Abs 6a BauGB, § 4 BauNVO
Zusammenhang zwischen Sanierungssatzung und Bebauungsplan; Abwägungsgebot - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einordnung einer Sanierungssatzung und eines Bebauungsplans als rechtlich voneinander unabhängige Satzungen; Schicksal der Gültigkeit eines Bebauungsplans bei Ungültigkeit einer Sanierungssatzung; Planerisches Ermessen der Gemeinde bzgl. ihrer städtebaulichen Ziele; ...
- esovgrp.de
BauGB § 1,BauGB § 1 Abs 3,BauGB § 1 Abs 7,BauGB § 9,BauGB § 9 Abs 6a,BauGB § 136,BauNVO § 4,BauNVO § 6
Abwägung, Abwägungsmangel, allgemeines Wohngebiet, Baurecht, Bebauungsplan, Erforderlichkeit, Etikettenschwindel, Fehleridentität, Gaststätte, Hochwasser, Hochwasserschutz, Immission, Lärm, Lärmschutz, Mischgebiet, Normenkontrolle, Nutzung, Ortskern, Planerfordernis, ... - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einordnung einer Sanierungssatzung und eines Bebauungsplans als rechtlich voneinander unabhängige Satzungen; Schicksal der Gültigkeit eines Bebauungsplans bei Ungültigkeit einer Sanierungssatzung; Planerisches Ermessen der Gemeinde bzgl. ihrer städtebaulichen Ziele; ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann ist die Aufstellung eines Bebauungsplans "erforderlich"?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein rechtlicher Zusammenhang zwischen Sanierungssatzung und Bebauungsplan
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein rechtlicher Zusammenhang zwischen Sanierungssatzung und Bebauungsplan
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bebauungsplan: Aufstellungserfordernis nach weitem planerischem Ermessen der Gemeinde! (IBR 2016, 1025)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2015 - 1 C 10631/14.OVG
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2016 - 1 C 10631/14
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (15)
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2010 - 1 B 11357/09
Präsident zieht Bilanz für 2009 - Ausblick auf 2010
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2015 - 1 C 10631/14
Sanierungssatzung und Bebauungsplan sind rechtlich voneinander unabhängige Satzungen; die Ungültigkeit einer Sanierungssatzung zieht deshalb nicht die Ungültigkeit eines Bebauungsplanes nach sich, der im Zuge der beabsichtigten Sanierung aufgestellt worden ist (vgl. dazu bereits den Beschluss des Senats vom 15. März 2010 - 1 B 11357/09 -, m. w. N., sowie etwa VGH BW, Urteil vom 8. Juli 2010 - 5 S 3092/08 -, OVG Berlin, Urteil vom 20. Februar 1987 - 2 A 4.83 -, BayVGH, Urteil vom 14. Dezember 1981 - 14 N 81.A 272 -, OVG NW, Urteil vom 10. März 1980 - 11a NE 15/77 u. a. -, sowie zur insoweit vergleichbaren Entwicklungssatzung gem. § 165 BauGB: BVerwG, Beschluss vom 31. März 1998 - 4 BN 5/98 -, alle in juris).Es gilt insoweit der gewohnheitsrechtlich anerkannte Rechtssatz, dass die spätere Norm die frühere verdrängt (vgl. auch dazu den Beschluss des Senats vom 15. März 2010, a. a. O.).
Das in § 1 Abs. 7 BauGB normierte Abwägungsgebot ist nach ständiger Rechtsprechung verletzt, wenn eine (sachgerechte) Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung Belange nicht eingestellt werden, die nach Lage der Dinge hätten eingestellt werden müssen, wenn die Bedeutung der betroffenen privaten Belange verkannt wird oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1969 - IV C 105.66 - und vom 5. Juli 1974 - IV C 50.72 -, sowie den Beschluss des erkennenden Senats vom 15. März 2010 - 1 B 11357/09 -, alle in juris).
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2015 - 1 C 10631/14
Das in § 1 Abs. 7 BauGB normierte Abwägungsgebot ist nach ständiger Rechtsprechung verletzt, wenn eine (sachgerechte) Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung Belange nicht eingestellt werden, die nach Lage der Dinge hätten eingestellt werden müssen, wenn die Bedeutung der betroffenen privaten Belange verkannt wird oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1969 - IV C 105.66 - und vom 5. Juli 1974 - IV C 50.72 -, sowie den Beschluss des erkennenden Senats vom 15. März 2010 - 1 B 11357/09 -, alle in juris). - BVerwG, 23.10.2002 - 4 BN 53.02
Aufstellungsbeschluss; Bauleitplanung; frühzeitige Bürgerbeteiligung; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2015 - 1 C 10631/14
Was die geltend gemachte mögliche Wertminderung durch die Änderung der Verkehrsführung anbetrifft, so stellt diese als bloße mittelbare Auswirkung auf den Verkehrswert des Grundstückes für sich allein nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa die Beschlüsse vom 23. Oktober 2002 - 4 BN 53/02 - und vom 9. Februar 1995 - 4 NB 17/94 -, beide in juris) keinen abwägungsbeachtlichen Belang dar.
- BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99
Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2015 - 1 C 10631/14
Welche städtebaulichen Ziele diese sich setzt, liegt in ihrem - grundsätzlich weiten - planerischen Ermessen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 -, juris). - BVerwG, 31.03.1998 - 4 BN 5.98
Städtebauliche Entwicklungssatzung; Bebauungsplan; Angebotsplanung; negative …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2015 - 1 C 10631/14
Sanierungssatzung und Bebauungsplan sind rechtlich voneinander unabhängige Satzungen; die Ungültigkeit einer Sanierungssatzung zieht deshalb nicht die Ungültigkeit eines Bebauungsplanes nach sich, der im Zuge der beabsichtigten Sanierung aufgestellt worden ist (vgl. dazu bereits den Beschluss des Senats vom 15. März 2010 - 1 B 11357/09 -, m. w. N., sowie etwa VGH BW, Urteil vom 8. Juli 2010 - 5 S 3092/08 -, OVG Berlin, Urteil vom 20. Februar 1987 - 2 A 4.83 -, BayVGH, Urteil vom 14. Dezember 1981 - 14 N 81.A 272 -, OVG NW, Urteil vom 10. März 1980 - 11a NE 15/77 u. a. -, sowie zur insoweit vergleichbaren Entwicklungssatzung gem. § 165 BauGB: BVerwG, Beschluss vom 31. März 1998 - 4 BN 5/98 -, alle in juris). - BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94
Bauplanungsrechtlicher Schutz von Aussicht und Verkehrswert?
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2015 - 1 C 10631/14
Was die geltend gemachte mögliche Wertminderung durch die Änderung der Verkehrsführung anbetrifft, so stellt diese als bloße mittelbare Auswirkung auf den Verkehrswert des Grundstückes für sich allein nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa die Beschlüsse vom 23. Oktober 2002 - 4 BN 53/02 - und vom 9. Februar 1995 - 4 NB 17/94 -, beide in juris) keinen abwägungsbeachtlichen Belang dar. - OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2009 - 1 C 10150/09
Bauplanungsrecht: Etikettenschwindel wegen vorgeschobener Mischgebietsausweisung
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2015 - 1 C 10631/14
Dies würde voraussetzen, dass die Antragsgegnerin als Plangeber das für ein Mischgebiet in § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) gesetzlich vorgesehene Miteinander verschiedener Nutzungen in Wirklichkeit gar nicht gewollt, sondern lediglich als bloßes ihre wahren Planungsabsichten verdeckendes "Etikett' vorgeschoben hätte, oder aber, dass eine Entwicklung des Plangebietes zum Mischgebiet aufgrund der vorhandenen Bebauung oder sonstiger Umstände faktisch gar nicht zu erreichen wäre (vgl. zum Ganzen etwa die Urteile des Senats vom 29. Januar 2015 - 1 C 10442/14 -, 8. Juni 2011 - 1 C 11239/10 -, und vom 21. Oktober 2009 - 1 C 10150/09, alle in juris, jeweils m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.1980 - 11a NE 15/77
Sanierung; Sanierungssatzung; Planung; Bauplanung; Durchführung; Bebauungsplan
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2015 - 1 C 10631/14
Sanierungssatzung und Bebauungsplan sind rechtlich voneinander unabhängige Satzungen; die Ungültigkeit einer Sanierungssatzung zieht deshalb nicht die Ungültigkeit eines Bebauungsplanes nach sich, der im Zuge der beabsichtigten Sanierung aufgestellt worden ist (vgl. dazu bereits den Beschluss des Senats vom 15. März 2010 - 1 B 11357/09 -, m. w. N., sowie etwa VGH BW, Urteil vom 8. Juli 2010 - 5 S 3092/08 -, OVG Berlin, Urteil vom 20. Februar 1987 - 2 A 4.83 -, BayVGH, Urteil vom 14. Dezember 1981 - 14 N 81.A 272 -, OVG NW, Urteil vom 10. März 1980 - 11a NE 15/77 u. a. -, sowie zur insoweit vergleichbaren Entwicklungssatzung gem. § 165 BauGB: BVerwG, Beschluss vom 31. März 1998 - 4 BN 5/98 -, alle in juris). - VGH Baden-Württemberg, 08.07.2010 - 5 S 3092/08
Zur Frage der sanierungsrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2015 - 1 C 10631/14
Sanierungssatzung und Bebauungsplan sind rechtlich voneinander unabhängige Satzungen; die Ungültigkeit einer Sanierungssatzung zieht deshalb nicht die Ungültigkeit eines Bebauungsplanes nach sich, der im Zuge der beabsichtigten Sanierung aufgestellt worden ist (vgl. dazu bereits den Beschluss des Senats vom 15. März 2010 - 1 B 11357/09 -, m. w. N., sowie etwa VGH BW, Urteil vom 8. Juli 2010 - 5 S 3092/08 -, OVG Berlin, Urteil vom 20. Februar 1987 - 2 A 4.83 -, BayVGH, Urteil vom 14. Dezember 1981 - 14 N 81.A 272 -, OVG NW, Urteil vom 10. März 1980 - 11a NE 15/77 u. a. -, sowie zur insoweit vergleichbaren Entwicklungssatzung gem. § 165 BauGB: BVerwG, Beschluss vom 31. März 1998 - 4 BN 5/98 -, alle in juris). - OVG Niedersachsen, 24.11.2010 - 1 KN 266/07
Rechtswirkungen eines angegriffenen Bebauungsplans bei Inkrafttreten eines neuen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2015 - 1 C 10631/14
Zwar kann ein Bebauungsplan im Falle einer unterbliebenen Übernahme bzw. eines unterbliebenen Vermerks im Sinne des § 9 Abs. 6a BauGB gleichwohl immer noch inhaltliche Fehler dergestalt aufweisen, dass entgegen § 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB die Belange des Hochwasserschutzes als solche nicht ordnungsgemäß in der Abwägung berücksichtigt worden sind (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24. November 2010 - 1 KN 266/07 -, juris, m. w. N.). - OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 1 C 11239/10
Bebauungsplan "Teilgebiet Brückenkopf/Bergstraße" in Cochem-Cond unwirksam
- VG München, 22.09.2009 - M 1 K 08.5765
Mischgebiet; Polstereiwerkstatt; typisierende Betrachtungsweise; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2015 - 1 C 10442/14
Bebauungsplan für Lebensmittelmarkt in Westerburg unwirksam
- OVG Berlin, 20.02.1987 - 2 A 4.83
Grundstücksfläche; Bebauung; Überbauung; Baugrenze; Abbruch; Abbruchverfügung; …
- BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
- VGH Bayern, 29.02.2024 - 1 N 21.3084
Sanierungssatzung, Fortschreibung und Erweiterung eines früher festgelegten …
Ein Sanierungsbebauungsplan ist nicht aus der Sanierungssatzung zu entwickeln (vgl. BVerwG, B.v. 24.3.2010 - 4 BN 60.09 - NVwZ 2010, 1490; B.v. 31.3.1998 - 4 BN 5.98 - BauR 1998, 750; OVG Rh-Pf, U.v. 10.12.2015 - 1 C 10631/14 - juris Rn. 23; BayVGH, U.v. 14.12.1981 - 14 N 81 A.272 - BauR 1982, 239).Sanierungssatzung und Bebauungsplan sind trotz des gemeinsamen Zwecks, städtebauliche Missstände zu beheben, rechtlich voneinander unabhängige Satzungen (vgl. OVG RhPf, U.v. 10.12.2015 - 1 C 10631/14 - juris Rn. 23; BayVGH, U.v. 14.12.1981 - 14 N 81 A.272 - BauR 1982, 239).
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2017 - 1 C 11131/16
Lärm durch Kinderspielplatz zumutbar
Vielmehr kommt es auf die von der (neu) zugelassenen Nutzung unmittelbar zu erwartenden tatsächlichen Beeinträchtigungen an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2002 - 4 BN 53/02 - sowie Urteil des Senats vom 10. Dezember 2015 - 1 C 10631/14.OVG -, jeweils nach juris), zu denen sich der Normenkontrollantrag insoweit aber nicht dezidiert verhält. - VGH Baden-Württemberg, 16.11.2016 - 3 S 572/15
Normenkontrolle; Abwägung bei Aufstellung einer Sanierungssatzung zur Behebung …
43 Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn eine (sachgerechte) Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung Belange nicht eingestellt werden, die nach Lage der Dinge hätten eingestellt werden müssen, wenn die Bedeutung der betroffenen privaten Belange verkannt wird oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. zum sanierungsrechtlichen Abwägungsgebot nach § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 10.12.2015 - 1 C 10631/14 - juris sowie zum bauplanungsrechtlichen Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 7 BauGB BVerwG, Beschl. v. 1.7.2013 - 4 BN 11/13 - BRS 81 Nr. 7).